Am 1. August 2024 ist die KI-Verordnung (KI-VO, engl. AI Act) der Europäischen Union in Kraft getreten. Als Verordnung, im Gegensatz zu einer Richtlinie, gilt diese flächendeckend für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
KI-Systeme werden durch die Verordnung in verschiedene Risikostufen eingeteilt, für die unterschiedliche Regularien gelten. Einige davon, aber auch übergreifende Vorschriften, werden in den kommenden Jahren schrittweise zur gesetzlichen Pflicht.
Besonders relevant ist Artikel 4, der seit dem 2. Februar 2025 gilt. Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, müssen seither Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern. Auch wenn dieser Schritt zunächst Kosten und Unruhe stiftet, sind die langfristigen Chancen bereits absehbar.
Hintergrund – Das Wichtigste in Kürze
- Als erste Regierungsbehörde der Welt verabschiedet die EU eine flächendeckende KI-Verordnung. Sie ist seit dem 1.08.2024 in Kraft.
- Es handelt sich nicht um eine Richtlinie, sondern um geltendes Recht für alle EU-Länder. Die Umsetzung erfolgt schrittweise bis 2026.
- Risikoklassen: KI-Systeme mit „inakzeptablem“ Risiko werden verboten, bei “hohem” Risiko reguliert und bei “begrenztem” Risiko mit geringen Vorschriften für den Markt freigegeben.
- Ab dem 2. Februar 2025 müssen Betreiber von KI-Systemen, also Unternehmen, die diese Technologien einsetzen, ihre Mitarbeitenden entsprechend schulen.
- Es wurde noch keine deutsche Aufsichtsbehörde oder konkretes Umsetzungsverfahren bestimmt.
- Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der verpflichtenden Vermittlung einer KI-Kompetenz.
Artikel 4 – KI-Kompetenz wird Pflicht
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.”, heißt es in Artikel 4 der KI-VO in seiner ursprünglichen Fassung, der seit dem 2. Februar 2025 gilt. Damit soll die Verordnung gewährleisten, dass Arbeitgeber für die sichere Handhabung und die Vermittlung notwendigen Grundwissens im Umgang mit Künstlicher Intelligenz Sorge tragen. Betroffen sind alle Unternehmen, die mit KI-Systemen jeglicher Art arbeiten.
KI-Kompetenz beschreibt all jene kognitiven und praktischen Fähigkeiten, die Voraussetzung für die sachgemäße und risikoarme Anwendung von Künstlicher Intelligenz sind.
Die Umsetzung ist beispielsweise durch entsprechende Schulungen möglich, die Unternehmen durch einen Beauftragten eigenmächtig oder durch einen externen Dienstleister durchführen lassen. Konkrete Vorschriften gibt es hierzu aktuell aber noch nicht. An näheren Angaben, die Unternehmen bei ihren Maßnahmen helfen können, wurde lange gearbeitet; seit der Änderung von 2026 sollen Kommission und Mitgliedstaaten hier mit praktischen Beispielen unterstützen. Eine feste Frist, bis wann Schulungen abgeschlossen sein müssen, nennt die Verordnung weiterhin nicht. Der 2. Februar gilt lediglich als Stichtag, ab dem Unternehmen entsprechende Prozesse für die Erfüllung von Artikel 4 der KI-VO in Gang gesetzt haben müssen.
Was der Digital Omnibus seit Juli 2026 geändert hat
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, wurde Artikel 4 angepasst. Die Pflicht bleibt bestehen, ihre Reichweite ist aber klarer umrissen: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz fördern, sind jedoch ausdrücklich nicht verpflichtet, für einzelne Personen ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren. Maßstab bleibt ein ausreichender Grad an KI-Kompetenz, gemessen an Vorwissen, Erfahrung und Einsatzkontext der jeweiligen Person.
Neu ist außerdem, dass Kommission und Mitgliedstaaten die Umsetzung unterstützen sollen, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, und dass praktische Beispiele für die Erfüllung veröffentlicht werden. Für Unternehmen heißt das: Der Nachweisdruck sinkt, die Aufgabe bleibt. Wie sich Artikel 4 in den Gesamtzeitplan der Verordnung einordnet, zeigt der Beitrag zum EU AI Act mit allen Fristen.
Warum KI-Schulungen wichtig sind
Künstliche Intelligenz ist in vielerlei Hinsicht eine besondere Technologie: Sie befähigt Computersysteme zu eigenständigen Entscheidungen, kann menschliche Kommunikation imitieren und beeinflusst damit menschliches Verhalten – insbesondere die Informationsnutzung. Auch der gesellschaftliche Umgang mit KI unterscheidet sich daher im Vergleich zu anderen Technologien fundamental. Aus dem tiefgreifenden Einfluss auf das allgemeine Zusammenleben und damit zusammenhängenden ethischen Fragen erwächst eine besondere Verantwortung. Selten war es wichtiger, flächendeckende Aufklärung über ein millionenfach genutztes Hilfsmittel zu leisten. Vor allem generative KI ist inzwischen weit verbreitet und ohne nähere Instruktionen direkt zugänglich.
Zum Beispiel nutzen laut einer Salesforce-Studie bereits rund 45% der US-Bevölkerung diese Technologie. Doch nur, wenn Hintergründe über die Konzeption und das Training von den verwendeten großen Sprachmodellen (LLMs) sowie deren potenziell halluzinatives Verhalten bekannt sind, lässt sich präzise generierter Inhalt sicher interpretieren. Vor allem in Unternehmen droht ein hohes Schadenspotenzial, wenn Falschinformationen weiterverbreitet, Datenanalysen fehlinterpretiert oder Vorschriften missachtet werden: Rechtsverletzungen, Compliance-Brüche, falsche Entscheidungen und Ressourcenverschwendung können die Folge sein. Neben KI-Kompetenz kommt es jedoch auch auf Transparenz und Erklärbarkeit der KI-Modelle an.
Inhalt nach Kontext und Kenntnisstand
Auch darüber, was zur Erfüllung der vorgesehenen KI-Kompetenz den Mitarbeitenden inhaltlich vermittelt werden muss, gibt es noch keine näheren Angaben. Zu berücksichtigen seien “ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen”, heißt es in der KI-Verordnung.
Demnach ist zu erwarten, dass vor allem die spezifischen Anwendungsfälle von KI für die geforderten KI-Kompetenzen maßgeblich sind. Verschiedene KI-Systeme für verschiedene Abteilungen würden also auch mit verschiedenen Instruktionen einhergehen. Zudem gibt es einige grundlegende Informationen, die wohl in keiner Schulung fehlen dürften.
Vorschlag zur Inhaltsstruktur – Grundlagen
Um ein möglichst umfangreiches, aber auch praktisch relevantes Grundwissen zu vermitteln, ist eine Konzeption von Schulungen anhand der folgenden Module denkbar:
- KI-Definitionen – Ein Überblick über Künstliche Intelligenz und Teilbereiche wie Machine Learning und neuronale Netze bilden die Basis für einen breiten Einstieg.
- Large Language Models (LLMs) – Die besonders weit verbreiteten großen Sprachmodelle auf Basis der Transformer-Architektur bilden das Herzstück von unzähligen KI-Systemen – und am besten auch von KI-Schulungen.
- ChatGPT Hands-on – Die wohl am häufigsten genutzte KI-Anwendung im Überblick – mit praxisnahen Tipps und Instruktionen für zielführendes Prompting.
- Rahmenbedingungen – Überblick über rechtliche und ethische Faktoren sowie Erfolgskriterien für die Umsetzung von KI-Projekten.
- Use Cases – Reale Anwendungsfälle in Unternehmen geben Einblick in die realistischen Möglichkeiten der Technologie.
Diese grundlegenden Inhalte eignen sich für einen eintägigen Intensivkurs, der bei Bedarf an den Hintergrund und die individuellen Strukturen von Unternehmen angepasst werden kann. Als Nachweis der Durchführung eignet sich eine Teilnehmerurkunde. Die Umsetzung dieser Maßnahmen mit besonderer Sorgfalt kann sich langfristig auszahlen – nicht nur, um rechtskonform zu bleiben.
Eine neue Stellschraube für wirtschaftlichen Erfolg
Am Aufbau von KI-Kompetenzen führt für Unternehmen in diesen Zeiten kein Weg mehr vorbei. Was lange noch als offenes Geheimnis galt, wird nun zu einer rechtlich vorgeschriebenen Angelegenheit. Zwar gilt die KI-VO nicht für Unternehmen, die keine Künstliche Intelligenz einsetzen, allerdings sind diese aus Wettbewerbsgründen und wegen der vielseitigen, teils unterschwelligen KI-Integrationen inzwischen eine aussterbende Spezies. Indem quasi alle Unternehmen künftig KI-Kompetenzen aufbauen, schrumpft das Spektrum, in dem diese ausgeprägt sind. Ein Mindestniveau darf nicht mehr unterschritten werden, sonst drohen Sanktionen.
Es wird künftig nicht mehr die Frage sein, ob, sondern wie gut sich Mitarbeitende mit Künstlicher Intelligenz auskennen.
Das hat zur Folge, dass die Qualität und der Umfang der durchgeführten KI-Schulungen zu wichtigen Wettbewerbsfaktoren werden. Unternehmen können Artikel 4 der KI-VO als rechtlichen Anlass nutzen, um mehr in die Bildungsangebote zu investieren, als für die Vorschrift notwendig wäre. Auf diese Weise übertreffen sie Konkurrenten, die darin nur eine lästige Pflicht sehen, indem sie eine stärkere KI-Kompetenz aufbauen. Und dass sich damit auch besser wirtschaften lässt, dürfte wohl keine Neuigkeit sein.
Video über die Hintergründe und Umsetzung
Wenn Sie mehr Einblicke in die KI-Verordnung und Inhalte der geforderten KI-Kompetenz erhalten möchten, sollten Sie dieses Webinar nicht verpassen:
Best Practices
Zusammenfassend lassen sich bereits verschiedene Herangehensweisen abbilden, die Unternehmen bei der Umsetzung helfen können. Dazu gehören auch Ansätze, die über die voraussichtlichen Pflichten hinausgehen und den Mehrwert der Maßnahmen maximieren.
- Einstufung der KI-Kompetenz – Wie der KI-VO zu entnehmen ist, sollen die Schulungen den jeweiligen Kenntnisstand der Mitarbeitenden berücksichtigen. Dieser dürfte vielerorts bereits variieren, sodass sich beispielsweise eine Einstufung in drei Gruppen anbietet – von Basiswissen bis zu einem fortgeschrittenen Kursmodul.
- Akademien und Masterprogramme – Durch ein noch tiefergehendes Kursangebot können einzelne Fachkräfte zu KI-Experten ausgebildet und strategisch auf Abteilungen verteilt werden.
- Alltagsintegration – Über eine unmittelbare Anwendung des vermittelten Wissens auf Alltagsprozesse lässt sich die KI-Kompetenz vertiefen und eine direkte Verbesserung des operativen Geschäfts erzielen.
- Integration ins Change-Management – Wenn Umstrukturierungen geplant sind, die mit dem Einsatz von KI zusammenhängen, lassen sich Kursangebote leichter in das geplante Sammelsurium an Maßnahmen implementieren.
- Wiederholte Auffrischungen – Die Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz steht niemals still. Das trifft bestenfalls auch auf die Kompetenzvermittlung in Unternehmen zu, sodass ein nachhaltiger Effekt aufrecht erhalten bleibt.
- CSR-Initiativen – Unternehmen, die sich besonders intensiv engagieren, können daraus hinsichtlich ihrer externen Kommunikation Kapital schlagen und sich verantwortungsbewusst positionieren. Zudem ist beispielsweise über den KI-Pakt der Europäischen Kommission ein erweiterter Austausch möglich. Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden und sich vernetzen, werden langfristig profitieren.
Mehr Informationen zur KI-VO
Allgemeine Informationen zur KI-VO finden sich hier.

