Gibt es Datenschutz im Handelsregister? – DSGVO Update 2023

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Im Zeitalter der Digitalisierung wurde im vergangenen Jahr das Handelsregister in Deutschland online geschaltet. Alle Dokumente, die von Aufsichtsräten, Geschäftsführern oder anderen Organen beim Notar unterschrieben oder eingescannt wurden sind nun ganz einfach zugänglich. Eine Innovation, die von vielen begrüßt wurde.

Transparenz, Zugänglichkeit und Modernisierung – die Vorteile schienen auf den ersten Blick überwältigend zu sein. Doch nun, ein Jahr später, scheint sich der Wind zu drehen.

Das Geburtsdatum, der Wohnort und die Unterschrift von Geschäftsführern und Aufsichtsräte ist nur ein Klick entfernt!

Was ursprünglich als Fortschritt gefeiert wurde, wird jetzt von Unternehmern und Datenschützern stark kritisiert. Sie sehen in der Offenlegung des Handelsregisters einen massiven Verstoß gegen den Datenschutz. Ist das wirklich der Fall? Sind Unternehmer Bürger zweiter Klasse, wenn es um Datenschutz geht?

Lassen Sie uns die Fakten betrachten: Seit der Einführung des digitalen Handelsregisters sind die veröffentlichten Dokumente von Unternehmen kostenlos und ohne vorherige Registrierung für jeden mit Internetzugang zugänglich. Neben den Unternehmensdaten sind auch die Privatadressen der Inhaber, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie deren Geburtsdaten, Ausweiskopien und Unterschriften einsehbar.

Das eröffnet ein breites Spektrum an Missbrauchsmöglichkeiten. Von Identitätsdiebstahl über gezielte Werbung bis hin zu Industriespionage – die Liste ist lang und erschreckend. Es ist als würden wir Unternehmer unseren Feinden den Schlüssel zu unserem Haus geben.

Eine weitere Kritik richtet sich an das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen, das für das Handelsregister verantwortlich ist. Anstatt die Betroffenen zu informieren und ihnen eine Übergangsfrist einzuräumen, um ihre Daten zu prüfen, wurde das Portal über Nacht auf kostenlosen Zugriff umgestellt. Die Frage der Verantwortung bleibt unklar, während sich Bundesjustizministerium und die Justizministerien der Bundesländer gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben.

Eines ist klar: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit mehr als fünf Jahren in der gesamten EU gilt, scheint hier an ihre Grenzen zu stoßen. Sie wurde eingeführt, um den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU zu gewährleisten. Doch wo bleibt der Schutz der Unternehmer, wenn sensible Informationen wie die Privatanschriften und Geburtsdaten im Internet frei zugänglich sind?

Die aktuelle Situation rund um das digitale Handelsregister ist ein Weckruf, dass es an der Zeit ist, die DSGVO neu zu bewerten und zu überarbeiten. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sollte nicht nur für einzelne Bürger, sondern auch für Unternehmer gelten.

Die Lösung könnte in einer sorgfältigen Prüfung und Anpassung der freigegebenen Daten liegen. Es ist unbestritten, dass die Transparenz und Zugänglichkeit des Handelsregisters von Vorteil sind, aber es muss eine Grenze geben, die den Datenschutz von Individuen und Unternehmen gewährleistet.

Die aktuelle Situation kann und darf nicht länger toleriert werden. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen handeln und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Datenschutz von Unternehmern zu gewährleisten. Der Fortschritt darf nicht auf Kosten der Privatsphäre gehen. Es ist an der Zeit, dass der Datenschutz in Deutschland nicht nur ein leeres Versprechen ist, sondern Realität wird.

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